Bei Auszug oder Wohnungsauflösung muss die Wohnung meist besenrein übergeben werden. Das sorgt oft für Unsicherheit – hier die wichtigsten Punkte.
Was bedeutet besenrein?
Besenrein heißt in der Regel: Die Wohnung ist leer geräumt, grob gereinigt (gefegt/gesaugt), grober Schmutz und Müll sind entfernt. Es bedeutet nicht zwingend eine Grundreinigung – was genau verlangt wird, steht im Mietvertrag. Im Zweifel klärt ein Blick ins Übergabeprotokoll und ins Kleingedruckte.
Checkliste für die Übergabe
- Wohnung vollständig leer räumen (auch Keller, Dachboden, Garage).
- Böden fegen/saugen, grobe Verschmutzungen entfernen, Müll mitnehmen.
- Dübel entfernen und Löcher schließen (falls im Vertrag verlangt).
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) ablesen und notieren.
- Alle Schlüssel vollständig übergeben.
- Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen und unterschreiben.
So nehmen wir Ihnen die Arbeit ab
Wir räumen die Wohnung, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein – auf Wunsch bis nutzungsfertig inklusive Endreinigung. Ein Übergabeprotokoll erstellen wir auf Wunsch mit. Gerade wenn es schnell gehen muss oder Angehörige aus der Ferne organisieren, ist das eine große Entlastung.
Besenrein ist keine Renovierung
Wichtig: Besenrein bedeutet nicht automatisch, dass Sie streichen oder renovieren müssen. Ob Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt vom Mietvertrag und der Rechtslage ab – viele pauschale Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag oder eine kurze Rechtsberatung; eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.
Streit bei der Übergabe vermeiden
- Termin rechtzeitig schriftlich vereinbaren.
- Wohnung vorher fotografieren, um den Zustand zu dokumentieren.
- Mängel gemeinsam ins Protokoll aufnehmen.
- Zählerstände und Schlüsselanzahl festhalten.
Ihr Festpreis – unverbindlich
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben oder schicken Sie ein paar Fotos. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihrem Festpreis-Angebot.
Häufige Fragen
Leer geräumt und grob gereinigt (gefegt/gesaugt), grober Schmutz und Müll entfernt. Eine Grundreinigung ist nicht zwingend – maßgeblich ist der Mietvertrag.
Ja, auf Wunsch reinigen wir bis nutzungsfertig und übergeben mit Protokoll an Vermieter oder Hausverwaltung.
Mit einem gemeinsamen Übergabeprotokoll, das Zustand und Zählerstände dokumentiert, sowie vollständiger Schlüsselübergabe.